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Anzeigen der Vorschaubilder bei Facebook verhindern

Facebook AbmahnungFacebook Abmahnung

Das Jahr 2013 ist noch keine Woche alt, da geistert durch alle Internetmedien und durch alle sozialen Netzwerke eine unschöne Nachricht: Abmahnung wegen eines Vorschaubildchens bei Facebook! Ich erfuhr zuerst über Facebook und dann auf dem Blog der Schwenke Rechtsanwaltskanzlei über diesen unglaublichen Vorfall.

Auch der Stern berichtete darüber. Genauso wie Heise, das Magazin T3N und sicherlich noch Tausend andere. Diskussionen über das Thema gehören natürlich auch dazu. So zum Beispiel die von Vikto Dite angestoßene auf Google+, die auch ausschlaggebend für diesen Artikel war.

Rollt neue Abmahnwelle auf Deutschland zu? Erste Abmahnung wegen eines Vorschaubildchens in Daumengröße bei Facebook!

Kurz zusammengefasst geht es um eine Urheberrechtsverletzung aufgrund eines Bildes in Daumengröße, das, wie bei Facebook üblich, auf der Pinwand angezeigt wurde. Über das Setzen eines Links auf eine beliebige Webseite generiert Facebook automatisch ein etwa Briefmarken-großes Bildchen, aus einem sich auf der Zielseite befindlichen Bildes (siehe beispielhaften Screenshot).
Die Abmahngebühren und der Schadensersatz belaufen sich zusammen auf 1.800 Euro. Einzelheiten zu diesem Fall unter RatgeberRecht.eu.

Facebook-Beitrag mit Vorschaubild

Facebook-Beitrag mit Vorschaubild von Reppichau

Was soll das?

Mal das ganze rechtliche und moralische außen vor gelassen, stellen sich für mich ein paar Fragen.

Warum veröffentlicht, wie in diesem Fall, ein Fotograf / eine Fotografin überhaupt Bilder auf der eigenen Webseite?

Ich würde sagen, um Besuchern der Webseite sein / ihr Können zu präsentieren und so neue Kunden zu gewinnen. Oder vielleicht auch aus Reputationsgründen, um sich durch tolle Aufnahmen einen Namen zu machen.

Und ist es dann nicht auch wichtig, dass meine Fotos gesehen werden? Vielleicht nicht nur von Bestandskunden oder den paar Leuten, die wahrhaftig die Webadresse vom Flyer abtippen?

Von allein kommt kaum jemand auf eine Webseite und die sozialen Medien sind eine ideale Plattform für Fotografen, Künstler und Leute mit neuen Ideen. Viele aus diesem Kreativ-Bereich würden sich über einen geteilten Link bei Facebook & Co. freuen, andere scheinen wohl eher den „Umsatz“ per Anwaltschreiben vorzuziehen …

Warum verhindert der Betreiber einer Webseite nicht, dass seine / ihre urheberrechtlich geschützten Werke auf Portalen wie Facebook, Pinterest oder Google+ als Minibildchen dargestellt werden?

Mit wenigen Zeilen Code, die aus meiner Sicht jedem Betreiber einer Webseite, jedem Webdesigner und jeder Webagentur ohne weiteres zuzumuten sind, lassen sich solche „Missbräuche“ problemlos verhindern. Jeder kleine Blogger im WWW hat sicherlich schon mal ein paar Zeilen Code für seine Permalinkstruktur per Copy & Paste in die .htaccess Datei eingefügt. Mehr ist das hier auch nicht.

So verhindert man die Thumbnail-Anzeigen bei Faebook

Ich hatte prinzipiell schon mal in meinem Artikel zum Hotlinking von Bildern über eine Möglichkeit berichtet, wie man es verhindern kann, dass die eigenen Bilder auf anderen Webseiten angezeigt werden können. Nur gab es für mich nie einen Grund, den sozialen Netzwerken diesen Zugriff zu verweigern.

Code für die .htaccess-Datei, um Miniaturbilder auf Facebook zu verhindern

### Start ###

RewriteEngine On
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^$
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http://www\.redirect301\.de.*$ [NC]
RewriteCond %{HTTP_USER_AGENT} ^facebookexternalhit.*$ [NC]
RewriteCond %{REQUEST_URI} !^.*hotlink\.png$ [NC]
RewriteRule ^.*\.(gif|jpg|png|jpeg)$ https://www.redirect301.de/wp-content/uploads/hotlink.png [NC,R,L]

### Ende ###

Anpassung dieses Codes für die eigene Webseite

In Zeile 5 muss anstatt www.redirect301.de natürlich die eigene Webadresse verwendet werden. Hierbei die Backslash „\“ vor einem Punkt nicht vergessen.
Mein Ersatzbild namens hotlink.png, das anstatt des aufgerufenen Bildes verwendet werden soll, muss durch den eigenen Bildnamen ersetzt werden (Zeile 7). Auf dem Bild bietet sich eine Textinformation, ein Stoppschild oder 1×1 Pixel großes Bild beliebiger Farbe an.
In der 8. Zeile „sage“ ich dem Webserver, dass statt eines angeforderten Bildes vom Typ gif, jpg, png oder jpeg, das „Ersatzbild“ angezeigt werden soll. In meinem Fall also das hotlink.png.

Meldung, dass eine Verwendung des Bildes auf anderen Seiten nicht erwünscht ist

Meldung, dass eine Verwendung des Bildes auf anderen Seiten nicht erwünscht ist

Facebook Abmahnung nun im Sekundentakt?

Für alle, die sich unsicher sind beim Teilen von Inhalten sind: Setzt den Haken bei „Kein Miniaturbild“ bevor ihr auf „Posten“ klickt. Das hilft zumindest schon mal, um vor Abmahnungen wegen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Bildern.

Kein Miniaturbild bei Facebook anzeigen

Kein Miniaturbild bei Facebook anzeigen

Ich bin gespannt wie dieser erste Fall einer Abmahnung für ein Facebook Vorschaubild ausgehen wird und werde dies weiter verfolgen. Gern darf hier ein Kommentar hinterlassen oder auf weitere interessante Seiten zum Thema verwiesen werden. Bitte die Kommentare nicht so gestalten, dass ich plötzlich Post von irgend einem Anwalt erhalte – danke!

Übrigens: Meine Bilder oder Links dürfen natürlich auf Facebook verbreitet werden, da habe ich absolut nichts dagegen und fordere aufgrund der eingebundenen Social Media Buttons ja regelrecht dazu auf …

Ob und wie schützt ihr eure Bilder? Ist das mit den Thumbnails bei Facebook aus eurer Sicht abmahnwürdig oder seht ihr darin eine neu „Geldmaschine für Anwaltskanzleien“?

3 Kommentare zu "Anzeigen der Vorschaubilder bei Facebook verhindern"

  1. hallo Daniel,
    etwas viel Toback zum Abend, aber wichtig und verhindert sicherlich so manche Abzocke. Aber mal ehrlich und auch sowie Du es geschrieben hast: WENN ich Bilder meiner Werke im Netz einstelle, mach ich dies um zu zeigen was ich tu und kann und bin froh wenn sie dementsprechend verbreitet werden. Will ich dies nicht, weise ich darauf hin bzw. ändere es dementsprechend in den Einstellungen. Ich sag hier nur, es gibt viel zu viele Jurastudenten mit Langeweile oder Anwälte ohne richtigen Fällen, die sich auf solche Maschen einlassen und so ihr Geld mehr schlecht als recht verdienen. „wir leben zwar in einem Rechtsstaat, das heisst aber noch lange nicht das der der im Rechten ist recht bekommt“. In diesem Sinne einen schönen Abend,
    Gruß
    Andreas

  2. Ich kämpfe mit mir, meine Social-Medias-Seiten zu löschen. Ich mach dies aus Hobby, habe nichts davon. Kostet mich nur Zeit.

  3. Der Witz an dieser Geschichte ist ja, das es angeblich nicht mal (ganz) sicher ist, ob die Dame auch wirklich die Urheberin ist: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-gabi-schmidt.html

    Da kann man auch nachlesen, wie der Fall bis jetzt verlaufen ist!

    Mittlerweile ist der Account von ‚Gabi Schmidt‘ bei pixelio nicht mehr existent!

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