Ich hatte die Tage Kontakt mit der VG Wort aufgenommen, um ein paar für mich unklare Punkte zu besprechen. Auf der Website der Verwertungsgemeinschaft gibt es für solche Anfragen ein entsprechendes Kontaktformular und bereits nach einem Werktag erhielt ich sehr nette Antwort von der Bearbeiterin meiner Anfrage.
Ich habe diesen Artikel eben nur ganz kurz geschrieben, da bei Facebook gerade ein kurze Diskussion zum Thema Deckelung der Ausschüttung im Jahr 2019 aufkam. Es ging in einem nun gelöschten Blogbeitrag eines von mir sehr geschätzten Kollegen darum, dass es eine Kappungsgrenze bei der VG Wort gibt, die in diesem Jahr bei maximal 700 Euro Tantiemen für Blogger liegen soll.
Wenn man die aktuell veröffentlichte PDF zur Hauptausschüttung der VG Wort 2019 für 2018 liest, könnte man das auch so verstehen. Aber auch in den vergangen Jahren waren die Veröffentlichungen der VG nie wirklich verständlich und sahen bei diesem Punkt ähnlich aus.
Hier die komplette und für diesen Beitrag aufbereitete Antwort-E-Mail der VG Wort:
Was bedeutet „Kappungsgrenze“?
Meine Fragen dazu an die VG Wort:
1. „Kappungsgrenze lange Texte“ – Das heißt?
2. Gibt es eine max. Ausschüttung für METIS? Oder könnten sich theoretisch mit der Zeit auch Tausende Texte für die reguläre Ausschüttung ergeben, die dann entsprechend mit Tantiemen vergütet werden?
Die Antworten zur Kappungsgrenze von der VG Wort:
1. Es geht bei den „Quoten“ in der Regel um Bücher, also um Texte ab 250.000 Zeichen. Hier gibt es eine Höchstgrenze für die Ausschüttung, die aktuell z.B. für 2018 bei 700.- Euro liegt. Die für ein Werk erreichten Zugriffe werden durch 750 (dem anteiligen Mindestzugriff) geteilt und dann mit dem Ausschüttungsbetrag für einen Text (aktuell also 35.- Euro) multipliziert. Die Auszahlung erfolgt dann bis zur Kappungsgrenze exakt…ist die Kappungsgrenze für dieses Werk erreicht, ist aber Schluss. Mehr als 15.000 Visits bringen also nicht mehr Geld
2. In der regulären Ausschüttung gibt es aktuell nur Kappungsgrenzen für einzelne Werke (Bücher und Großwerke). Einschränkungen auf einen Höchstbetrag pro Autor gibt es aktuell nur in der METIS Sonderausschüttung.
Anmerkung zur „Sonderausschüttung“
Die Sonderausschüttung betrifft Veröffentlichungen im Web, bei denen kein Zählpixel vom Autor gesetzt werden kann. Zum Beispiel bei Gastbeiträgen und bei Beiträgen, wo es dem Autor nicht möglich ist, das VGWort-Pixel (z.B. auf einer nicht durch ihn/sie betriebenen Seite) einzubauen. Hier wird bei der Meldung solcher Beiträge davon ausgegangen, dass diese die Mindestzugriffszahlen erreicht haben.
Hier gibt es allerdings eine vergütbare Höchstgrenze von 480 Artikeln. Ob das letztendlich 720 oder 1.440 Euro für den Autor bedeuten, wird für mich nicht deutlich.
„Großwerke“ – Was ist hiermit gemeint?
Die Antwort von der VG Wort zu dieser Frage:
In der Regel sind das juristische Großkommentare oder Lexikas bei denen die einzelnen Einträge den Mindestumfang erreichen. Großwerke können nur von Verlagen gemeldet werden. Private Anwender haben in der Regel nichts was einem Großwerk auch nur nahekommt. Dafür gibt es hier viel Potential für Missverständnisse und einen sehr hohen Verwaltungsaufwand.
Hinweis: Ich halte die Tage einen Vortrag zum Thema VG Wort für Blogger und werde diesen Vortrag hier in Auszügen veröffentlichen. Gebt mir mal ein paar Tage ;)
Weitere Informationen rund um die VG Wort
Da muss ich jetzt aber nochmal nachhaken. Angenommen – und gar nicht so unwahrscheinlich – ich schreibe in einem Jahr 1000 per Zählpixel / Metis meldefähige Artikel. Bekomme ich dann dafür 35.000 Euro (entsprechend der Quote für 2018) von VG Wort? Und 70.000 Euro für 2000 Artikel?
Genau so ist mein Kenntnisstand. Meine Anfrage dazu bei VG Wort Suport wurde wie folgt beantwortet: „Einschränkungen auf einen Höchstbetrag pro Autor gibt es aktuell nur in der METIS Sonderausschüttung.“
1.000 oder mehr Artikel, die allesamt die Bedingungen erfüllen und die entsprechenden Zugriffe übers Jahr erreichen, ist natürlich für einen Autor schon eine Hausnummer. Aber man kann/muss ja Ziele haben …
Vielleicht weiß das hier einer, weil ich dazu bislang nichts gefunden habe:
Müssen es eigentlich deutsche Texte sein? Oder kann man bei der VGWort auch englische Texte melden? Und muss die Internetseite eine .de Domain sein oder kann es auch eine .com eine, solange im Impressum eine deutsche Adresse steht?
Der Support bei der VG Wort ist super! Ich würde diese Fragen direkt dort stellen. In der Regel bekommst du binnen eines Tages eine Antwort.
Hi Melford, has du diese Frage an VG Wort gestellt? Wenn ja, was haben sie gesagt? Vielen Dank vorab für die Antwort!
Englische Artikel müssen die selbe Zählmarke zugewiesen bekommen, wie die deutschen, wenn es sich um doppelten Content, also eine Übersetzung handelt. Ansonsten bekommen die einfach eine neue Zählmarke.