Vorsicht Abzocke: Weko Media Branchenbucheintrag (1.860 EUR)

Vorsicht Abzocke: Weko Media Branchenbucheintrag (1.860 EUR)

Kurz und klar: Mail nicht beantworten, PDF nicht unterschreiben, nicht zurücksenden. Die Weko Media LLC verschickt Spam-Mails, die wie kostenlose Branchenbuch-Einträge aussehen, in Wahrheit aber Verträge über 1.860 Euro Laufzeit-Gesamtpreis sind. Wer bereits unterschrieben hat: schriftlich widersprechen, im Zweifel mit Anwalt.

Im Februar 2025 ist eine Mail in meinem Postfach gelandet, Absender reply@unser-firmeneintrag.com, Betreff "Firmen-Eintrag Werbeanzeige 2025/2026". Im Anhang lag ein PDF, das wie ein Datenkontrollformular aussah: einmal Kreuzchen setzen, Unterschrift drunter, zurückfaxen. Wer das tatsächlich macht, schließt einen Vertrag über 930 Euro netto pro Jahr ab, Mindestlaufzeit zwei Jahre. Dieser Artikel zeigt, wie die Masche im Detail funktioniert und was du tun kannst, wenn die Mail bei dir gelandet ist - oder schlimmer: wenn jemand bei dir unterschrieben hat.

Was die Mail tatsächlich ist

Auf den ersten Blick liest sich die Mail wie eine harmlose Rückfrage: bitte einmal die Daten kontrollieren und das Formular unterschrieben zurücksenden. Das ist der entscheidende Trick. Wer eine Eintrags-Bestätigung vermutet, achtet nicht auf das Kleingedruckte. Tatsächlich ist es ein Antrag zur kostenpflichtigen Aufnahme in das Online-Branchenbuch unter firmeneintrag.net.

Die Konditionen aus dem PDF:

  • 930 Euro netto pro Jahr, abgerechnet jährlich
  • Mindestlaufzeit zwei Jahre - macht 1.860 Euro netto Gesamtpreis
  • Automatische Verlängerung, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt
  • Faxnummer für Rücksendung: +41 715 604 999 (Schweiz)
  • Absender-Adresse: Weko Media LLC, 2201 Menaul BLVD NE STE A, Albuquerque, New Mexico 87107

Der Wechsel zwischen Schweizer Faxnummer, US-Briefkasten und deutschsprachiger Ansprache ist klassisches Abzocke-Setup. Die rechtliche Verfolgung ist dadurch deutlich erschwert.

Das Anschreiben im Original

So liest sich der Begleittext der Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang dieser E-Mail finden Sie den Eintragungsantrag als PDF für das Branchenbuch 2025/2026. Bitte kontrollieren Sie die enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit. Wenn Sie mit den Angaben einverstanden sind, senden Sie uns den unterschriebenen Antrag bitte als Antwort auf diese E-Mail oder an die im Antrag genannte Faxnummer zurück.

Mit besten Grüßen
Ihr Serviceteam der Weko Media

Klingt nach "Routine bestätigen". Genau diese Wortwahl ist die Kernmasche - es soll wie ein Update wirken, nicht wie ein Neuabschluss.

Und ganz klein in der Mail-Signatur steht zudem:

Diese Nachricht enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein, informieren Sie bitte sofort den Absender Weko Media LLC, 2201 Menaul BLVD NE STE A, Albuquerque, New Mexico 87107 und löschen Sie diese E-Mail.

Wenn Sie keine Nachrichten mehr erhalten möchten, teilen Sie uns bitte Ihre Emailadresse mit oder klicken Sie auf den nachfolgend aufgeführten Abmeldelink: Unsubscribe

Wichtig: nicht auf den Unsubscribe-Link klicken. Der zeigt auf link.wekomediallcwerbung.com mit Tracking-Parametern. Wer klickt, bestätigt damit nur, dass die Mail-Adresse aktiv ist - und steht in der nächsten Versand-Welle wieder drauf.

Wie die PDF im Anhang aussieht

PDF-Anhang der Weko-Media-Mail mit angeblichem Branchenbuch-Antrag für 930 EUR pro Jahr
So sieht das PDF aus dem Anhang aus - Unterschrift drunter und der Vertrag ist da

Die PDF wirkt auf den ersten Blick wie ein neutrales Formular. Erst im Kleingedruckten steht, dass es sich um einen kostenpflichtigen Antrag handelt - die Preisangabe versteckt sich tief unten in der Spalte mit "Hinweise".

Warum dieser Eintrag wirtschaftlich nichts bringt

Selbst wenn der Vertrag rechtlich sauber wäre: ein Eintrag in firmeneintrag.net hat keinen messbaren Nutzen. Aus SEO-Sicht ist die Domain praktisch nicht sichtbar:

Sistrix-Sichtbarkeitsverlauf von firmeneintrag.net mit minimaler organischer Sichtbarkeit
Sistrix-Sichtbarkeit von firmeneintrag.net im Februar 2025 - praktisch null

Laut Sistrix rankt firmeneintrag.net mit gerade einmal zwei Suchbegriffen in den Top 100. Zum Vergleich: etablierte Branchenbücher wie Gelbeseiten, dasoertliche.de oder yellowmap.de kommen auf mehrere zehntausend Rankings. Wer ernsthaft per Branchenbuch sichtbar werden möchte, ist dort - meistens sogar kostenlos.

Checkliste: 8 Schritte, bevor du auf Brief, Mail oder Fax reagierst

Das Prüfraster ist bei Mails, Briefen und Faxen mit Vertrags-Charakter immer dasselbe. Bevor du antwortest, zurückfaxt oder unterschreibst, geh diese acht Punkte ab. Fünf Minuten Recherche ersparen dir im Zweifel vierstellige Vertragsstrafen oder einen jahrelangen Inkasso-Stress.

  1. Kleingedrucktes finden. Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung stehen fast nie oben. Such gezielt nach "Mindestlaufzeit", "Vergütung", "Entgelt" oder "EUR" - oft in winziger Schrift, hinter der Datenkontrolle versteckt.
  2. Absender googeln plus "Spam" oder "Abzocke" als Zusatzwort. Wenn die ersten zehn Treffer eindeutig Warnungen sind, ist die Sache klar. Bei seriösen Anbietern findest du eigene Webseite, Pressemitteilungen, Bewertungen - nicht Forenposts und Warnseiten.
  3. Handelsregister und Impressum prüfen. Gibt es die Firma in dieser Form überhaupt? Eingetragen wo, Geschäftsführer wer, Sitz wo? Eine LLC mit US-Briefkasten und deutscher Ansprache (so wie hier Weko Media) ist ein klares Warnzeichen - echte deutsche Anbieter haben ein nachvollziehbares Impressum und einen erreichbaren Sitz.
  4. Sitz, Briefkasten und Faxnummer einordnen. Adressen in Übersee, Briefkasten-Anbieter, schweizerische Faxnummern oder österreichische +43-720-Servicenummern sind typische Tarn-Setups. Wer es ernst meint, sitzt erreichbar - nicht in drei Ländern auf einmal.
  5. Verbraucherzentrale und tellows checken. Die Verbraucherzentralen veröffentlichen Warnungen zu konkreten Briefen und Maschen, tellows sammelt Bewertungen zu Telefonnummern. Beide Quellen sind kostenlos und meist brutal direkt.
  6. Bei Branchenbuch- oder Eintragsangeboten: Domain auf Sistrix oder Ahrefs prüfen. Ein Verzeichnis, das selbst nicht in Google steht (wie firmeneintrag.net mit zwei Suchbegriffen in den Top 100), kann auch dir keinen Traffic bringen. Etablierte Branchenbücher haben zehntausende Rankings - alles deutlich darunter ist verbrannt.
  7. Kein Klick auf Unsubscribe oder Tracking-Links. Jeder Klick bestätigt nur, dass die Adresse aktiv ist. Wer raus will, blockiert den Absender, markiert die Mail als Spam und beendet die Sache im eigenen Postfach.
  8. Im Zweifel nicht antworten, nicht zurückrufen, nicht zurückfaxen, nicht unterschreiben. Jede Form der Reaktion ist im juristischen Streit ein Indiz für eine Geschäftsbeziehung. Wer schweigt, hat noch keinen Vertrag.

Was du tun solltest

  1. Mail ignorieren. Nicht antworten, nicht weiterleiten an den Absender, nicht auf "Unsubscribe" klicken. PDF gar nicht erst öffnen.
  2. Als Spam markieren und löschen. Das schützt zwar nicht vor weiteren Mails an die gleiche Adresse, hilft aber dem eigenen Mail-Provider, die Welle besser zu filtern.
  3. Niemals unterschrieben zurücksenden. Auch nicht "nur die Datenkorrektur" - die Unterschrift unter dem PDF ist die Vertragsannahme.
  4. Falls schon unterschrieben: sofort schriftlich widersprechen, Vertragsschluss bestreiten, Anfechtung wegen Täuschung erklären. Vorlagen und Beratung gibt es auf anwalt.de und ra-spiegelberg.de.
  5. Bei Inkasso-Mahnung: nicht zahlen, schriftlich widersprechen, im Zweifel anwaltlich vertreten lassen. Die Anbieter setzen darauf, dass Empfänger aus Angst lieber zahlen als sich wehren.

Häufige Fragen

Ist der Vertrag rechtlich wirksam, wenn ich versehentlich unterschrieben habe?

Bei Branchenbuch-Abzocke wird die Wirksamkeit von Gerichten regelmäßig verneint, wenn die Kostenpflicht im Antrag bewusst versteckt war (Stichwort: überraschende Klausel, § 305c BGB) oder eine Täuschung über den Charakter des Schreibens vorliegt. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) ist innerhalb eines Jahres ab Entdeckung möglich. Schriftlicher Widerspruch und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe sind hier die richtige Reihenfolge.

Wie sind die an meine Mail-Adresse gekommen?

Die meisten Empfänger-Adressen stammen aus Impressen, aus dem Handelsregister, aus alten Branchenbüchern oder aus E-Mail-Datenleaks. Die Mailing-Listen werden auf Schwarzmärkten gehandelt und wiederverwendet. Eine einmalige Erwähnung in einem Impressum reicht aus, um regelmäßig auf solche Spam-Listen zu kommen.

Bringt eine Anzeige bei der Polizei etwas?

Sie kann sich lohnen, wenn schon Geld geflossen ist oder ein Inkasso-Verfahren läuft. Bei reinen Mail-Eingängen ohne weiteren Schaden ist die Strafverfolgung erfahrungsgemäß zäh, weil die Hintermänner oft in unklaren Jurisdiktionen sitzen (im Fall Weko Media: US-Briefkasten, Schweizer Faxnummer). Wirksamer ist meistens der direkte Weg über einen spezialisierten Anwalt.

Sollte ich die Mail bei der Verbraucherzentrale melden?

Ja, das hilft beim Sammeln des Beschwerdebildes - auch wenn die einzelne Meldung folgenlos bleibt, gehen die Sammelwerte in Warnmeldungen und Verbandsklagen ein. Meldebogen bei der Verbraucherzentrale.

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Quellen